Verhinderungspflege
Die Pflege einer nahestehenden Person zu übernehmen stellt oft sowohl körperlich, als auch seelisch eine Herrausforderung dar und geht mit großer Verantwortung und vielen Verpflichtungen einher. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause durch Angehörige versorgt werden, haben daher einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die pflegenden Angehörigen einmal verhindert sind.
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder auch mehrere Tage am Stück geleistet werden, wenn die pflegenden Angehörigen beispielsweise einmal einen privaten Termin haben oder im Urlaub sind. So wird gewährleistet, dass die pflegebedürftige Person adäquat in Ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden kann, was die Zufriedenheit und Lebensqualität sowohl der Person selbst, als auch ihrer Angehörigen deutlich erhöht.