Beratungseinsätze
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wird ein Patient nicht durch einen Pflegedienst, sondern seine Angehörigen, die das Pflegegeld erhalten, zu Hause versorgt, müssen in regelmäßigen Abständen (abhängig vom Pflegegrad) Beratungsgespräche durchgeführt werden. Dabei möchten Wir sicherstellen, dass die Pflege durch die Angehörigen gewährleistet ist und den Angehörigen beratend zur Seite stehen, um die Pflege zu verbessern und zu erleichtern.